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   LAG Bremen, 27.06.2002 - 3 Sa 23/02   

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https://dejure.org/2002,10985
LAG Bremen, 27.06.2002 - 3 Sa 23/02 (https://dejure.org/2002,10985)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27.06.2002 - 3 Sa 23/02 (https://dejure.org/2002,10985)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 3 Sa 23/02 (https://dejure.org/2002,10985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung von Akkordarbeiten; Vereinbarter Mindestlohn; Vorlegen von Akkordabrechnungen; Vorlegen von Stundenzetteln; Fliesen- und Plattenlegergewerbe ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe; Vergütungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 612; ; BGB § ... 611; ; BGB § 147 Abs. 2; ; EFZG § 4 Abs. 1; ; TVG § 1; ; Fliesenleger-TV § 3 Ziff. 3; ; Fliesenleger-TV § 3 Ziff. 4; ; BRTV § 16; ; BRTV § 5 Ziff. 8; ; BRTV § 5 Ziff. 10; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Bremen, 27.06.2002 - 3 Sa 23/02
    Entscheidend ist lediglich, dass zunächst und zwingend die am Tarifwortlaut orientierten Auslegungsmittel und der tarifliche Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen sind (vgl. zum ganzen: BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit Hinweisen auf die weitere Rechtsprechung und Literatur sowie Schaub NZA 1994, S. 597).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus LAG Bremen, 27.06.2002 - 3 Sa 23/02
    Verfällt der Anspruch auf Rechnungslegung, beginnt mit Erlöschen dieses Anspruchs auch die Frist für den abzurechnenden Anspruch zu laufen; denn der Lauf einer Verfallfrist wird durch die Nichterteilung der Abrechnung nur so lange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (vgl. BAG AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61
    Auszug aus LAG Bremen, 27.06.2002 - 3 Sa 23/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt dass z.B. das Bewirken der Leistung oder die Entgegennahme der angebotenen Leistung als Annahme anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1980 S. 2246; BGH NJW 1963 S. 1248; ErfK-Preis 2. Aufl. § 611 BGB Rdz. 429).
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